Die konventionelle Vermessung hat zwar lange noch nicht ausgedient, doch wird sie seit einiger Zeit von Luftakrobaten unterstützt. Die Zukunft von sogenannten Unmanned Air Vehicles, kurz UAV, war lange Zeit ungewiss. Heute weiß man um die Nützlichkeit solcher auch Drohnen oder Flugroboter genannten Helfer aus der Luft. Deren Mehrwert wurde auch in der Vermessungsbranche deutlich erkannt – ein Trend wurde geboren und es begann ein Wettlaufen um beste Performance, Genauigkeit und innovative Software- und Steuerungslösungen. Bei der Vermessung spielt insbesondere der Einsatz von optischer Ausrüstung eine große Rolle. Zusätzlich gewinnt auch die Integration von hochgenauer GNSS-Technik erheblich an Bedeutung. Für Vermessung und Dokumentation schließen die UAVs den Kreis zwischen terrestrischer und photogrammetrischer Praxis.
Die Ausstattung von Drohnen erfolgt bei uns vorrangig mit OEM-Einheiten von JAVAD GNSS in Kombination mit leichten embedded-Lösungen des Antennen-Herstellers Tallysman.
Für die Nutzung von UAV gibt es allerdings eine Vielzahl an Vorschriften und Genehmigungen, die es zu beachten gilt. Einige Hinweise dazu fassen wir hier für Sie zusammen:
- eine Haftpflichtversicherung für die Nutzung der UAV wird vorausgesetzt
- es gibt eine Kennzeichnungspflicht ab einem Gesamtgewicht von 250gr
- Mindestalter für UAV-Führer ab einem Gesamtgewicht von 2Kg
- Begrenzung der Flughöhe auf 100m über Grund
- es gelten Sicherheitsabstände zu Menschenansammlungen und zu bestimmten öffentlichen und gewerblichen Anlagen
- UAV ab einem Gesamtgewicht von 2Kg erfordern einen UAV-Führerschein
- UAV über einem Gesamtgewicht von 5Kg erfordern spezielle Ausnahmegenehmigungen
(Alle Angaben ohne Gewähr, bitte informieren Sie sich bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde)
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